Änderung der Berliner Bauordnung

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am gestrigen Tage die Änderung der Berliner Bauordnung beschlossen.
Die neue Bauordnung tritt zum 01.01.2017 in Kraft.

Neben einer für die Rechtsanwender bedeutsamen Neunummerierung zahlreicher Vorschriften fassen wir die wesentlichen Änderungen für Sie wie folgt zusammen:

  • Mit der Gesetzesänderung soll weitestgehend eine Anpassung der Berliner Bauordnung an die Musterbauordnung und an die Brandenburgische Bauordnung bewirkt werden.
  • Die Regelung zu den Abstandsflächen in § 6 BauO wird umfassend geändert und erhält zur Möglichkeit einer besseren Nachverdichtung einige Erleichterungen.
  • Würde die Teilung eines Grundstücks zu bauordnungs- oder bauplanungsrechtlich rechtswidrigen Zuständen führen, darf nach Änderung des § 7 BauO bereits die Vermessung nicht mehr erfolgen.
  • Verkaufsstätten mit einer Fläche von mehr als 400 m² müssen gemäß § 43 Abs. 2 BauO fortan eine Kundentoilette bereitstellen.
  • Gemäß § 48 Abs. 4 BauO müssen in Wohnungen nunmehr Rauchwarnmelder verbaut werden. Bestehende Wohnungen sind bis 31.12.2020 entsprechend nachzurüsten.
  • Durch die Änderung des § 50 BauO werden die Anforderungen an ein barrierefreies Bauen erhöht. Die Verpflichtung zur barrierefreien Nutzbarkeit gilt fortan bereits in Gebäuden mit zwei Wohnungen.
  • Eine wesentliche Änderung betrifft die Geltungsdauer einer erteilten Baugenehmigung. Nach § 73 Abs. 2 BauO kann die Frist zum Beginn der Ausführung des Bauvorhabens nur noch dreimal jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden. Darüber hinaus muss der Bauherr das Bauvorhaben gemäß § 73 Abs. 1 Nr. 2 BauO innerhalb von sieben Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung fertigstellt haben. Anderenfalls erlischt die Baugenehmigung.
  • Ferner sieht die Gesetzesnovelle einige Verfahrenserleichterungen vor, die zur Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahrens führen sollen (elektronische Antragsstellung, Wegfall des Schriftformerfordernisses für den Bauantrag sowie Fristen für besondere Beteiligungsformen).

Diese Zusammenfassung dient dazu, einen ersten Überblick über die Gesetzesänderungen zu geben. Eine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit wird nicht übernommen. Mit dieser Zusammenfassung ist kein Rechtsrat verbunden und sie ersetzt keine auf den Einzelfall bezogene Beratung

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