Änderung der Brandenburgischen Bauordnung

Der Brandenburger Landtag hat am gestrigen Tage die Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) beschlossen.
Die neue Bauordnung wird zum 01.07.2016 in Kraft treten.

Die Gesetzesnovelle ist Teil einer gemeinsamen Verständigung der Bundesländer Berlin und Brandenburg, die sich weitestgehend auf eine Harmonisierung der Bauordnungen geeinigt haben. Das Dritte Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin ist bereits im Gesetzgebungsverfahren.

Die wesentlichen Änderungen der Brandenburgischen Bauordnung haben wir für Sie zusammengefasst:

  • Mit der Novelle wird in der Brandenburgischen Bauordnung das fünfstufige Gebäudeklassensystem eingeführt (§ 2 Abs. 3 BbgBO). In diesem Zusammenhang wird auch die Prüfung der bautechnischen Nachweise für die Gebäudeklassen neu geregelt.
  • Gemäß § 48 Abs. 4 BbgBO müssen in Wohnungen nunmehr Rauchwarnmelder verbaut werden. Bestehende Wohnungen sind bis 31.12.2020 entsprechend nachzurüsten.
  • Durch die Änderung des § 50 BbgBO werden die Anforderungen an ein barrierefreies Bauen erhöht. Die Verpflichtung zur barrierefreien Nutzbarkeit gilt fortan bereits in Gebäuden mit zwei Wohnungen.
  • In den §§ 52 ff. BbgBO werden die Pflichten der am Bau Beteiligten in einigen Punkten ergänzt.
  • Bis zum 01.07.2016 gestellte Bauanträge sollen gemäß § 89 Abs. 4 BbgBO auf der Grundlage der bisher geltenden Bauordnung beschieden werden, wobei Ausnahmen möglich sind, wenn die neuen Vorschriften für den Bauherrn günstiger sind.

Diese Zusammenfassung dient dazu, einen ersten Überblick über die Gesetzesänderungen zu geben. Eine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit wird nicht übernommen. Mit dieser Zusammenfassung ist kein Rechtsrat verbunden und sie ersetzt keine auf den Einzelfall bezogene Beratung

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