Veröffentlichung des Berliner Mietspiegels 2017 – Mieten steigen um 4,6 % p.a.

Der Berliner Senat hat heute den Mietspiegel 2017 vorgestellt. Während die Bestandsmieten in Deutschland im Jahr 2016 nach Angaben des F+B-Mietspiegelindexes um 1,8 % gestiegen sind, fällt die Steigerung im Berliner Wohnungsmarkt mit jeweils ca. 4,6 % p.a. in den letzten zwei Jahren deutlich überdurchschnittlich aus. Mit diesem Anstieg lässt Berlin auch andere deutsche Metropolen wie Frankfurt am Main (ca. 0,9 % p.a. von 2014-2016), Hamburg (ca. 3,0 % p.a. von 2013-2015) oder München (ca. 2,3 % p.a. von 2015-2017) weit hinter sich.

Dennoch bleibt das Mietniveau im Vergleich zu anderen deutschen und europäischen Großstädten nach wie vor niedrig. Bei dem Mietspiegel 2017 handelt es sich um eine Neuaufstellung des Mietspiegels. Er berücksichtigt die am 1. September 2016 üblicherweise gezahlten Mieten.

Der Mietspiegel wurde als sog. qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558d Abs. 1 BGB erstellt. Diese Qualifikation hat insbesondere Bedeutung für Mieterhöhungen in Bestandsmietverhältnissen. Bei Vorliegen eines qualifizierten Mietspiegels wird gemäß § 558d Abs. 3 BGB vermutet, dass die im Mietspiegel bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete widerspiegeln.

Darüber hinaus ist der Mietspiegel auch im Zusammenspiel mit der in Berlin geltenden sog. Mietpreisbremse von Bedeutung, da die Miete bei der Neuvermietung von Wohnraum grundsätzlich nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf, § 556d Abs. 1 BGB.

Der Berliner Mietspiegel 2017 ist abrufbar unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/

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